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    Konvention über die Rechte des Kindes

    Kinderrechte sind Menschenrechte!

    Die „Konvention über die Rechte des Kindes“ ist eine Abmachung zwischen verschiedenen Ländern  der Welt. Sie gilt seit 1990. Bis heute haben sich 196 Länder weltweit (teilweise unter Vorbehalten) dazu verpflichtet, 
    die Rechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren einzuhalten. Auch Deutschland hat die Kinderrechtskonvention 
    unterzeichnet und auf nationaler Ebene verabschiedet (ratifiziert). UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen,
    will die Kinderrechte für jedes Kind verwirklichen.

    Jedes Kind soll gesund, frei und in Frieden aufwachsen. Dabei unterstützt UNICEF Mädchen und Jungen in über 150 Ländern der Erde.
    Im Karate-Do Overath e.V. trainieren zahlreiche Kinder und Jugendliche. Der Verein sieht sich deshalb der Kinderrechtskonvention der UN verpflichtet.

    An dieser Stelle werden wir die Artikel der Konvention vorstellen. Begleitend werden diese mit den Kindergruppen im Training besprochen.

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