Hier werden ab sofort aktuelle für den Trainingsbetrieb notwendige Informationen zur Corona-Situation veröffentlicht.
Es gibt erneut Anpassung der CoronaSchVO.
Gültig ab 03.04.2022
Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Es bleibt bei der Grundregel: Alle sollen sich so verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
Bitte behaltet den Trainings
Der „Karate-Do Overath e.V." strebt die ganzheitliche Förderung von Menschen aller Altersgruppen, mit dem Ziel der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit, an. Der Verein fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitglieder, nicht ausschließlich, aber in erster Linie durch Karate-Do. (siehe auch Satzung des Karate-Do Overath e.V. § 2)
Vielseitiges Training
Karatetechniken vermitteln ein vielseitiges Spektrum an Bewegung, Ausdauer, Kraft und Schnellig